
Satzung der RSG Ludwigsburg
Anlässlich unserer Gründungsversammlung vom 11. April 2008 haben wir folgende Satzung beschlossen:
Download Satzungstext als pdf-Dokument
Besonderheiten unserer Satzung:
- Die Satzung ist modern, möglichst einfach und verständlich.
- Die Verwaltungsstruktur des Vereins soll „schlank“ sein: wir wollen eine Minimalbesetzung an Ämtern haben; das Gesetz schreibt zwingend einen 1. Vorsitzenden vor, ein Stellvertreter wird empfohlen. Bei Bedarf kann der Vorstand Beiräte für Spezialaufgaben berufen. Wir wollen aktive Mitglieder, die anpacken, keine Amts- und Würdenträger.
- Bei uns ist die Förderung der Jugend kein Lippenbekenntnis. Die Jugendlichen im Verein haben bei uns volle Rechte, das aktive und passive Wahlrecht beginnt ab 15.
- Die Satzung erlaubt schnelle Kommunikation und schnelle Entscheidungen. Email und Internet sind erlaubt und erwünscht, Fristen sind kurz gehalten, Formalismen auf ein Minimum reduziert.
Unsere Satzung ist beim Amtsgericht Ludwigsburg in das Vereinregister eingetragen.
Das Finanzamt hat unserem Verein die Gemeinnützigkeit anerkannt.
Ebenso haben wir am 11. April 2008 folgende Beitragsordnung beschlossen:
Download Beitragsordnung als pdf-Dokument
|